- Verzichten Sie beim Grillen auf nicht geeignete Brandbeschleuniger.
- Gehen Sie besonnen mit Feuer um, seien Sie Ihrem Kind ein Vorbild.
- Beaufsichtigen Sie Kinder in der Nähe von offenem Feuer.
- Erklären Sie Ihrem Kind frühzeitig die Gefahren im Umgang mit Feuer. Denn Verbote nützen meist nichts, sondern erhöhen eher die kindliche Neugier.
Kleinflächige Verbrennungen - nicht größer als die Handfläche des Betroffenen - können zur „gefühlten“ Schmerzlinderung sofort mit möglichst fließendem (Leitungs-)Wasser gekühlt werden. Das Kühlen ist in jedem Fall auf die verbrannte Körperstelle zu begrenzen. Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern gekühlt werden, wobei die Atemwege immer frei bleiben müssen. Die Hand ist wohl die am häufigsten betroffene Körperstelle. Doch was tun bei
größeren verbrannten Körperoberflächen und Verbrennungen am Rumpf? Die Empfehlung des BRK lautet ganz klar: Es darf nicht gekühlt werden. „Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass man durch das Kühlen lediglich einen sehr kurzfristigen schmerzlindernden Effekt erzielt. Bei großflächigen Verbrennungen ist aber die Gefahr der Unterkühlung und einer dadurch entstehenden Kreislaufbelastung groß“, erklärt Frank Schönmetzler vom BRK Kreisverband Oberallgäu. Durch den Verlust der Haut und ihrer Schutzfunktion sei bei Verbrennungsopfern die Wärmeregulation des Körpers gestört, so der Erste Hilfe Ausbilder. Daher empfiehlt er im Rahmen der Erstversorgung die Wunde locker und keimfrei abzudecken sowie an den Wärmeerhalt bei dem Betroffenen zu denken. Bei Kleiderbränden gilt die Empfehlung, sofort löschen: Person möglichst aufhalten, mit Wasser übergießen, die Flammen mit einer Decke ersticken oder den Betroffenen auf dem Boden wälzen. „Dabei ist immer auch auf die eigene Sicherheit zu achten“, betont Schönmetzler. Generell ist bei Verbrennungen ein Arztbesuch empfehlenswert und bei größeren Unfällen unter der Nummer 112 der Rettungsdienst zu rufen. Dabei haben die Ersthelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die wichtige Aufgabe, den Betroffenen zu beruhigen, zu betreuen, zu trösten, zu beobachten sowie wiederholt dessen Bewusstsein und Atmung zu prüfen.