bundesfreiwilligendienst-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Bundesfreiwilligendienst

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bietet der BRK Kreisverband Oberallgäu Interessierten die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatzbereichen einen Bundesfreiwilligendienst zu leisten.

Ansprechpartnerin

Frau
Margret Spieß
stv. Leitung Rettungsdienst
Freiwilligendienste


Tel: 0831 52292 31
Fax: 0831 52292 16

Kontaktformular

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Oberallgäu
Haubenschloßstraße 12
87435 Kempten

  • Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)

    Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim BRK stehen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben offen um gemeinsam Menschen zu helfen. Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.

  • Wer kann teilnehmen?

    Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.

  • Dauer des Einsatzes

    Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.

  • Welche Angebote gibt es im BRK Oberallgäu?

    Mögliche Einsatzfelder im BFD sind:

    • Fahrdienst
    • Krankentransport
    • Rettungsdienst

    Begleitend bieten unsere DRK-Träger mindestens 25 Seminartage für die jungen Freiwilligen und 12 Bildungstage für die älteren Freiwilligen an.

  • Was kostet das? Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?

    Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet. BRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Wie kann ich mich bewerben? Welche Bufdi Stellen gibt es?

    Aufgrund der großen Bandbreite unserer Einrichtungen und angebotenen Dienste bestehen vielfältige Möglichkeiten, eine Einsatzstelle zu finden, die Ihren individuellen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Dies klären wir gerne in einem ersten persönlichen Gespräch mit Ihnen.

    Wir bieten auch die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren. Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit uns individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres.

    Weitere Auskünfte erteilt Ihnen unser zuständiger Ansprechpartner, der auch die Bewerbung entgegennimmt.

    Die Liste der Träger des BFD-Adressen finden Sie hier.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Die Freiwilligendienste des DRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereit hält. Besuchen Sie uns auf http://www.freiwilligendienste.drk.de

    Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Oder bewerben Sie sich direkt über unser Bewerbungsportal.