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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.
Ansprechpartnerin
Frau Margret Spieß stv. Leitung Rettungsdienst Freiwilligendienste
Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Die beim Kreisverband Oberallgäu typischen Einsatzfeldern sind
Fahrdienst
Krankentransport
Rettungsdienst
Das Rote Kreuz betreut zusätzlich Einsatzstellen im Bereich anderer Träger.
Freiwillich weil's Sinn macht! Bei uns kannst Du gleich durchstarten!
Wenn Du Dich für ein Freiwilliges Soziales Jahr interessierst und wertvolle Erfahrungen sammeln willst, informiere Dich über die vielfältigen Möglichkeiten eines sozialen Engagements.
Mach was Sinnvolles – Du wirst gebraucht! Komm zum BRK Fahrdienst!
Voraussetzungen:
Rettungsdienst Mindestalter 18 Jahre und PKW Führerschein, Dauer mindestens 12 Monate.
Fahrdienst Mindestalter 16 Jahre, keine zeitliche Mindestzeit.
Wer kann teilnehmen?
Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen.
Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.
Der FSJ-Träger in Ihrer Region
Bitte klicken Sie die Region an, in der Sie eine Freiwilliges Soziales Jahr Stelle suchen. Sie erhalten dann die Kontaktadressen.
Die Liste der Träger des FSJ - Adressen finden Sie hier.
Der FSJ-Träger in Ihrer Region
Unbenanntes Dokument
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Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?
Das BRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Wir klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.
Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK-Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei dem jeweiligen Rot-Kreuz-Träger bzw. Einsatzstelle zu erfragen.
Weitere Auskünfte erteilen die FSJ-Träger des BRK (siehe oben), die auch die Anmeldungen entgegen nehmen.
Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?
Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die Freiwilligendienste des BRK führen eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf Webseite der Freiwilligendienste beim BRK.
Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.