Auslandsrückholdienst
- Durchführung und Kostenabdeckung von Rücktransporten aus dem Ausland bei medizinischer Indikation oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt im Ausland von über 14 Tagen.
- Vermittlung der Überführung von im Ausland Verstorbenen an den Wohnsitz.
- Betreuung und Rückholung von hilfsbedürftigen mitreisenden Angehörigen, die nicht in der Lage sind, die Rückreise in die Heimat ohne fremde Hilfe anzutreten.
- Kostenbeteiligung in Höhe von max. 2500,00 € pro Fall unter bestimmten Voraussetzungen, falls ein Transport nach Punkt 1 nicht indiziert ist.




