Wenn es zu einem schweren Unglück oder gar zu einer Katastrophe gekommen ist, haben viele Menschen den dringenden Wunsch zu erfahren, ob ihre Angehörigen betroffen sind und wo sich diese befinden.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der BRK-Personenauskunftsstelle richten dann gemäß den landesrechtlichen Vereinbarungen vor Ort die „Gemeinsame Auskunftstelle der Hilfsorganisationen“ ein und bieten Hilfe suchenden Menschen eine Antwort auf ihre quälenden Fragen.
Um überhaupt Auskunft über vermisste Angehörige geben zu können, müssen im Vorfeld die notwendigen Personendaten erfasst werden. Dies geschieht durch die Einsatzkräfte des Roten Kreuzes vor Ort. Helfer des Fachdienstes Suchdienst / Personenauskunftsstelle können dabei unterstützend mitwirken.
Der Fachdienst Suchdienst / Personenauskunftsstelle der BRK-Bereitschaften übernimmt das so genannte Auskunftswesen bei Katastrophen und Großschadenslagen.
Auf Kreisverbandsebene richtet die Personenauskunftsstelle eine „Gemeinsame Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen“ ein, die Informationen zu Verletzten bzw. unverletzten Personen sammelt und Auskünfte über deren Verbleib gegenüber besorgten Angehörigen erteilt.